E-Rechnung? Bei Curavia längst drin.
Seit 2025 wird die E-Rechnung im Geschäftsverkehr Schritt für Schritt zur Pflicht. Bei Curavia musst du dafür nichts tun: Jede Rechnung, die du stellst, trägt die maschinenlesbare E-Rechnung bereits in sich, automatisch, geprüft und ohne Aufpreis.
- In jedem PDF eingebettet
- Mit dem offiziellen Prüfwerkzeug getestet
- Ohne Aufpreis
In jedem PDF eingebettet
Curavia erzeugt zu jeder Rechnung den strukturierten Datensatz nach EN 16931 und bettet ihn ins PDF ein (ZUGFeRD-Format). Kein Schalter, kein Extra-Schritt, kein zweites Dokument.
Mit dem offiziellen Prüfwerkzeug getestet
Die erzeugten E-Rechnungen laufen gegen den Validator der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT): rund 955 Prüfregeln, dieselben, an denen sich auch Behörden orientieren.
Ohne Aufpreis
Die E-Rechnung ist bei Curavia kein Zusatzmodul, sondern in beiden Tarifen enthalten, genau wie DATEV-Export und GoBD-Kassenbuch.
So sieht es in Curavia aus
Ein Blick in die Software
Echte Bildschirmfotos, keine Montagen. Klick dich durch die Schritte, wenn du magst.
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Was eine E-Rechnung eigentlich ist
Eine E-Rechnung ist kein PDF im E-Mail-Anhang, sondern ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, den Buchhaltungssoftware ohne Abtippen einlesen kann. Ein einfaches PDF gilt seit 2025 rechtlich nur noch als „sonstige Rechnung“.
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ZUGFeRD: ein Dokument für Mensch und Maschine
Curavia nutzt das ZUGFeRD-Format: außen das gewohnte PDF, das deine Kund:innen wie immer öffnen und lesen, innen der maschinenlesbare Datensatz für deren Buchhaltung. Ein Dokument, beide Welten bedient.
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Die Fristen im Blick: 2025, 2027, 2028
Seit 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz sie im B2B-Geschäft auch ausstellen, ab 2028 gilt das für alle. Nur Kleinunternehmer:innen nach § 19 UStG bleiben ausgenommen. Mit Curavia sind deine Rechnungen heute schon konform.
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PDF und Datensatz aus einer Quelle
Beide Fassungen entstehen aus denselben Rechnungsdaten im selben Moment. PDF und E-Rechnung können sich also nie widersprechen. Das ist wichtig, denn eine Rechnung, deren Ansicht und Datensatz verschiedene Beträge nennen, wäre schlimmer als gar keine E-Rechnung.
Warum du dich darum nicht kümmern musst
Die E-Rechnungspflicht kommt aus dem Wachstumschancengesetz und erreicht kleine Betriebe in Stufen: erst die Pflicht zum Empfangen, dann die zum Ausstellen. Viele Anbieter verkaufen die Umstellung als eigenes Modul oder als Anlass für einen Tarifwechsel. Bei Curavia ist sie schlicht Teil jeder Rechnung.
Technisch steckt hinter jeder Curavia-Rechnung derselbe Datensatz, aus dem auch das PDF entsteht: Beträge, Steuersätze, Leistungsdatum, deine Steuernummer. Daraus baut Curavia das XML nach EN 16931 und bettet es ins PDF ein. Auch Sonderfälle stimmen automatisch: Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird korrekt als Steuerbefreiung mit Begründung ausgewiesen, nicht als Nullsatz.
Und weil sich die Prüfregeln ändern können, prüft Curavia seine E-Rechnungen laufend gegen den offiziellen KoSIT-Validator. Ändert der Gesetzgeber die Anforderungen, ziehen wir nach. Du bekommst davon nichts mit, und genau so soll es sein.
Betroffen sind Rechnungen an Unternehmen im Inland: Reitställe, Züchter:innen, Tierarztpraxen oder Hundeschulen, die deine Leistung als Betrieb einkaufen. Bei Privatpersonen bleibt das PDF ohne Datensatz erlaubt. Weil Curavia den Datensatz ohnehin in jede Rechnung einbettet, musst du beim Schreiben nicht unterscheiden: Jede Rechnung erfüllt beide Fälle.
Häufige Fragen
Muss ich die E-Rechnung irgendwo aktivieren?
Nein. Jede Rechnung, die du in Curavia stellst, enthält die E-Rechnung automatisch. Es gibt keinen Schalter und nichts einzustellen. Auch Stornos und Gutschriften tragen den Datensatz.
Ich nutze die Kleinunternehmerregelung. Betrifft mich die Pflicht überhaupt?
Zum Teil. E-Rechnungen empfangen können muss seit 2025 jedes Unternehmen, auch deins. Von der Pflicht zum Ausstellen bleiben Kleinunternehmer:innen nach § 19 UStG ausgenommen. Mit Curavia stellt sich die Frage aber gar nicht, weil deine Rechnungen ohnehin konform sind.
Können meine Kund:innen das PDF ganz normal öffnen?
Ja. Nach außen bleibt es ein gewöhnliches PDF, das sich überall öffnen, drucken und archivieren lässt. Der maschinenlesbare Teil liegt unsichtbar darin und wird nur von Buchhaltungssoftware gelesen.
Brauche ich für den Empfang von E-Rechnungen ein eigenes Programm?
Nein. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein PDF, das du wie jede andere öffnest und ablegst. Reine XML-Rechnungen (XRechnung) kommen meist von Behörden; dafür genügt ein kostenloser Betrachter. Aufbewahren musst du beide acht Jahre, genau wie Papierrechnungen.
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