Alle Ratgeber-Artikel

E-Rechnung in der Tierphysiotherapie: was ab wann Pflicht ist — und was nicht

24. August 2026 · 6 Min. Lesezeit · Von Daniel Renner und Tim Schneider

Empfangen müssen alle, ausstellen bald viele: Was die E-Rechnungspflicht für deine Praxis bedeutet — und warum Rechnungen an Privatkund:innen nicht betroffen sind.

Laptop mit Rechnungsdokument und Ordner auf einem hellen SchreibtischMit KI erstelltes Bild

Seit 2025 taucht das Wort „E-Rechnungspflicht“ in jedem zweiten Newsletter auf — oft mit mehr Alarm als Inhalt. Die gute Nachricht zuerst: Für den größten Teil deiner Rechnungen, nämlich die an private Tierhalter:innen, ändert sich nichts. Die Pflicht betrifft nur Rechnungen zwischen Unternehmen. Trotzdem solltest du wissen, was gilt — denn spätestens wenn eine Tierarztpraxis, ein Reitstall oder eine Züchterin bei dir auf der Rechnung steht, bist du mittendrin.

Was eine E-Rechnung ist — und was nicht

Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine Rechnung, die per E-Mail kommt. Gemeint ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, den Buchhaltungssoftware ohne Abtippen verarbeiten kann. In Deutschland sind zwei Formate verbreitet:

  • XRechnung — eine reine XML-Datei, Standard vor allem bei Rechnungen an Behörden. Für Menschen ohne Software praktisch nicht lesbar.
  • ZUGFeRD — ein Hybrid: ein ganz normales Rechnungs-PDF, in das dieselben Daten zusätzlich als XML eingebettet sind. Deine Kundin sieht ein gewohntes PDF, ihre Buchhaltung liest den Datensatz. Für kleine Praxen ist das der angenehmste Weg.

Ein einfaches PDF ohne eingebetteten Datensatz gilt seit 2025 nur noch als „sonstige Rechnung“ — im B2B-Verkehr darf es nur weiterverwendet werden, solange die Übergangsregelungen laufen oder der Empfänger zustimmt.

Der Stufenplan: wer wann muss

  • Seit 1. Januar 2025 — Empfangen: Jedes Unternehmen, auch die kleinste Tierphysio-Praxis, muss E-Rechnungen empfangen können. Klingt groß, ist klein: Ein E-Mail-Postfach genügt. Wichtig ist, dass du die Datei unverändert aufbewahrst, wie jeden anderen Beleg auch.
  • Ab 1. Januar 2027 — Ausstellen (große Unternehmen): Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Umsatz gemacht hat, muss B2B-Rechnungen als E-Rechnung stellen. Das trifft kaum eine Tierphysio-Praxis.
  • Ab 1. Januar 2028 — Ausstellen (alle): Dann gilt die Ausstellungspflicht für alle B2B-Umsätze, unabhängig von der Größe.
  • Ausnahmen: Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind nicht betroffen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € ebenfalls nicht. Und Kleinunternehmer:innen nach § 19 UStG sind von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, ausgenommen — empfangen können müssen sie sie trotzdem.

Was das für deine Praxis konkret heißt

Rechne einmal ehrlich durch, wie viele deiner Rechnungen an Unternehmen gehen. Typische Fälle in der Tierphysiotherapie:

  • Kooperation mit Tierarztpraxen — etwa wenn du Leistungen direkt der Praxis in Rechnung stellst statt den Halter:innen (siehe den Artikel zur Zusammenarbeit mit Tierarztpraxen).
  • Reitställe, Vereine, Züchter:innen — sobald der Vertragspartner ein Unternehmen ist, ist es ein B2B-Umsatz. Bei Pferdekund:innen ist das häufiger, als man denkt.
  • Seminare und Vorträge — Honorarrechnungen an Ausbildungsinstitute oder Vereine fallen ebenfalls darunter.

Ist die Antwort „so gut wie keine“, bleibt deine To-do-Liste kurz: E-Rechnungen empfangen und ordentlich aufbewahren können. Kommen B2B-Rechnungen regelmäßig vor, sollte deine Rechnungssoftware das Thema für dich erledigen — im Idealfall, ohne dass du je über XML-Formate nachdenken musst.

Aufbewahrung: unverändert und auffindbar

Für E-Rechnungen gilt, was die GoBD ohnehin verlangt: Belege werden unverändert aufbewahrt, und zwar in der Form, in der sie angekommen sind. Eine empfangene XRechnung auszudrucken und die Datei zu löschen, ist keine Aufbewahrung — der maschinenlesbare Teil ist das Original. Ein festes Ablagesystem (oder eine Software, die Belege automatisch archiviert) nimmt dem Thema jede Dramatik.

Häufige Fragen

Muss ich als Tierphysiotherapeut:in E-Rechnungen schreiben?
Für Rechnungen an Privatkund:innen: nein — die E-Rechnungspflicht betrifft nur Umsätze zwischen Unternehmen. Sobald du aber an eine Tierarztpraxis, einen Reitstall, eine Züchterin oder ein anderes Unternehmen abrechnest, greift die Pflicht stufenweise: Empfangen können musst du E-Rechnungen schon seit 2025, das Ausstellen wird je nach Umsatz ab 2027 bzw. 2028 verpflichtend.
Ist ein normales PDF eine E-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach der Norm EN 16931 — etwa XRechnung oder ZUGFeRD. Ein einfaches PDF ist nur ein Bild der Rechnung; beim ZUGFeRD-Format steckt der maschinenlesbare Teil zusätzlich im PDF, sodass Menschen und Software dieselbe Datei nutzen können.
Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer:innen?
Ausstellen: nein — Kleinunternehmer:innen nach § 19 UStG sind von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, ausgenommen. Empfangen: ja — wenn dir ein anderes Unternehmen eine E-Rechnung schickt, musst du sie annehmen und archivieren können. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus.
Was muss ich jetzt konkret tun?
Zwei Dinge: sicherstellen, dass du eingehende E-Rechnungen empfangen und unverändert aufbewahren kannst, und bei deiner Rechnungssoftware prüfen, ob sie E-Rechnungen erzeugen kann, bevor die Ausstellungspflicht dich trifft. Wenn deine Software ZUGFeRD ohnehin in jedes Rechnungs-PDF einbettet, bist du auf der Ausstellungsseite bereits fertig.

Weniger Papierkram, mehr Zeit am Tier

Vieles aus diesem Ratgeber nimmt dir Curavia ab: GoBD-sichere Rechnungen, strukturierte Anamnese, Kassenbuch und DATEV-Export — in einer Praxissoftware für Tierphysiotherapie. 4 Wochen kostenlos, keine Kreditkarte.

Weiterlesen