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Steuererklärung & EÜR für die Tierphysio-Praxis: was wohin gehört

24. August 2026 · 8 Min. Lesezeit · Von Daniel Renner und Tim Schneider

Anlage EÜR statt Bilanz, Fahrtenbuch statt Schätzung: welche Formulare du brauchst, welche Ausgaben wirklich zählen und welche Fristen gelten.

Sortierte Belege, Taschenrechner und Laptop auf einem aufgeräumten SchreibtischMit KI erstelltes Bild

Die erste Steuererklärung als selbstständige Tierphysiotherapeutin fühlt sich größer an, als sie ist. Die Wahrheit: Für eine typische Praxis besteht sie aus einer überschaubaren Liste von Formularen, und das wichtigste davon — die Einnahmen-Überschuss-Rechnung — ist im Kern eine einzige Subtraktion. Dieser Artikel sortiert, was wohin gehört, welche Ausgaben du nicht vergessen solltest und wo die Grenze zwischen „mache ich selbst“ und „macht die Steuerberatung“ sinnvoll verläuft.

Die EÜR: eine Subtraktion mit Formular

Als Praxis ohne Bilanzpflicht ermittelst du deinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, erfasst nach dem Zu- und Abflussprinzip — es zählt, wann Geld tatsächlich geflossen ist, nicht wann die Rechnung geschrieben wurde. Die EÜR darfst du nutzen, solange dein Gewinn unter 80.000 € und dein Umsatz unter 800.000 € im Jahr bleibt; darüber beginnt die Buchführungspflicht, die kaum eine Tierphysio-Praxis je erreicht.

Abgegeben wird die EÜR als Anlage EÜR — elektronisch, zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung. Die Anlage will deine Einnahmen und Ausgaben in vorgegebenen Kategorien sehen; wer unterjährig sauber erfasst hat, füllt sie in einem Nachmittag, wer im Schuhkarton sammelt, braucht ein Wochenende und starke Nerven.

Welche Formulare zusammenkommen

  • Einkommensteuererklärung mit Anlage G: Dein Praxisgewinn landet als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Anlage G. Tierphysiotherapie zählt in aller Regel nicht zu den freien Berufen des § 18 EStG — die Anerkennung als „ähnlicher Beruf“ ist die seltene Ausnahme und gehört in die Hände deiner Steuerberatung.
  • Anlage EÜR: die Gewinnermittlung selbst (siehe oben).
  • Gewerbesteuererklärung: Als Gewerbetreibende grundsätzlich ja — aber erst ab 24.500 € Gewinn fällt überhaupt Gewerbesteuer an, und ein Teil davon wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Für viele Praxen bleibt es bei der Erklärung ohne Zahllast.
  • Umsatzsteuer: Bei Regelbesteuerung gibst du Voranmeldungen und die Jahreserklärung ab. Mit Kleinunternehmerregelung entfällt seit dem Veranlagungszeitraum 2024 sogar die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, solange das Finanzamt sie nicht anfordert — die Umsatzgrenzen musst du trotzdem überwachen.

Betriebsausgaben: was Tierphysios gern vergessen

  • Fahrzeugkosten und Kilometer: Bei mobiler Arbeit oft der größte Posten. Ohne Aufzeichnung verschenkst du bares Geld — ein geführtes Fahrtenbuch (oder die Kilometerpauschale mit sauberer Fahrtenliste) macht tausende Kilometer im Jahr absetzbar.
  • Fortbildungen: Kurse, Seminare, Fachliteratur, Anfahrt und Übernachtung — in einem Beruf, der von Weiterbildung lebt, kommt hier einiges zusammen.
  • Geräte und Material: Therapiegeräte, Matten, Verbrauchsmaterial. Anschaffungen bis 800 € netto sind sofort abziehbar, teurere werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
  • Versicherungen und Beiträge: Berufshaftpflicht, Praxisversicherungen, Berufsverbände.
  • Software, Telefon, Website: Praxissoftware, Homepage, anteilige Handy- und Internetkosten.
  • Arbeitszimmer bzw. Tagespauschale: Wer die Büroarbeit zuhause erledigt, kann je nach Konstellation das Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale ansetzen.

Fristen und Aufbewahrung

  • Abgabefrist: regulär Ende Juli des Folgejahres; mit Steuerberatung verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
  • Voranmeldungen: Bei Regelbesteuerung meist quartalsweise, in den ersten Jahren oder bei höherer Zahllast monatlich — die Termine gibt das Finanzamt vor.
  • Aufbewahrung: Rechnungen und Buchungsbelege bewahrst du acht Jahre auf, sonstige geschäftliche Unterlagen sechs — unverändert und auffindbar, wie es die GoBD verlangt.

Selbst machen oder abgeben?

Die ehrliche Antwort: Die laufende Erfassung — Einnahmen, Belege, Kassenbuch, Fahrten — gehört in deine Hand beziehungsweise in deine Software, denn hier entsteht die Qualität der Daten. Die Erklärung selbst ist bei einer kleinen Praxis machbar, aber eine Steuerberatung amortisiert sich oft schon über vergessene Betriebsausgaben und die längere Abgabefrist. Ideal ist die Arbeitsteilung: Du lieferst saubere, vollständige Daten — die Beratung macht daraus die Erklärung, statt erst deine Ablage zu sortieren.

Häufige Fragen

Brauche ich als Tierphysiotherapeut:in eine Bilanz?
In aller Regel nein. Solange dein Gewinn unter 80.000 € und dein Umsatz unter 800.000 € im Jahr liegt, reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Einnahmen minus Ausgaben, erfasst nach Zu- und Abfluss. Abgegeben wird sie als Anlage EÜR elektronisch mit der Einkommensteuererklärung.
Bin ich freiberuflich oder gewerblich?
Meist gewerblich: Tierphysiotherapie zählt nicht zu den Katalogberufen des § 18 EStG, und die Anerkennung als „ähnlicher Beruf“ ist die Ausnahme, nicht die Regel. Gewerblich heißt: Gewerbeanmeldung und Gewerbesteuererklärung — wobei die Gewerbesteuer durch den Freibetrag von 24.500 € Gewinn viele Praxen gar nicht trifft. Der Einzelfall gehört in die Hände deiner Steuerberatung.
Welche Fristen muss ich mir merken?
Die Steuererklärung für ein Jahr ist regulär Ende Juli des Folgejahres fällig; mit Steuerberatung verlängert sich das bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Dazu kommen bei Regelbesteuerung die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und für alle die Aufbewahrungspflichten für Belege und Rechnungen über viele Jahre.
Muss ich als Kleinunternehmerin eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Seit dem Veranlagungszeitraum 2024 grundsätzlich nicht mehr — Kleinunternehmer:innen sind von der Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung befreit, solange das Finanzamt sie nicht ausdrücklich anfordert. Die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung musst du trotzdem im Blick behalten.

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